Amphibien- und Reptilienschutz aktuell


Amphibien - Arten und Verbreitung

Zu den einheimischen Amphibien oder Lurchen zählen Salamander, Molche, Unken, Kröten und Frösche. Insgesamt leben in Deutschland 21 Amphibienarten. 

Alpensalamander

Erdkröte

Feuersalamander

Kreuzkröte

Bergmolch

Wechselkröte

Kammolch

Laubfrosch

Alpen-Kammolch

Moorfrosch

Fadenmolch

Grasfrosch

Teichmolch

Springfrosch

Rotbauchunke

Wasserfroschkomplex

Gelbbauchunke

Teichfrosch

Gebutshelferkröte

Seefrosch 

Knoblauchkröte

Kleiner Wasserfrosch


Ihre Haut trägt im Gegensatz zu den Reptilien kein Schuppenkleid und ihre Hand besitzt auch nur vier Finger. Amphibien sind wechselwarme Tiere; ihre Körpertemperatur ist in hohem Maße von der Umgebungstemperatur abhängig. Kälte und knappe Nahrung zwingen die Lurche zur Winterruhe. Zum Überwintern werden passende Verstecke wie der Wurzelbereich von Bäumen, Erdlöcher, Felsspalten, Hohlräume unter Steinplatten, unter totem Holz oder in Kleinsäugerbauten genutzt. Salamander treffen sich oft in größerer Zahl in Felshöhlen. Ein Teil der Frösche überwintert im Bodenschlamm der Laichgewässer. Erst im Frühjahr werden sie erneut aktiv. Viele Arten werden erst nach einigen Jahren geschlechtsreif z.B. Erdkrötenweibchen nach 3 - 5 Jahren. Sie erreichen aber auch ein hohes Lebensalter und produzieren in dieser Zeit viele Nachkommen. Amphibien ernähren sich hauptsächlich von Würmern, Schnecken, Insekten und anderen Gliedertieren. Ihre wasserdurchlässige, kaum noch verhornte Haut bindet sie zeitlebens an Feuchtbiotope. Sie schützen sich vor ihren Feinden, indem sie Schleim mit Giftstoffen aus ihrer Haut absondern (Warnfarbe bei Feuersalamander und Gelbbauchunke). Die meisten Amphibien beginnen ihr Leben im Wasser und setzen es nach einer Umgestaltung des Körpers (Metamorphose) an Land fort - oft kehren sie nur zur Fortpflanzungszeit ins Wasser zurück. Die weitgehende Zerstörung und Verkleinerung ihrer Lebensräume, hauptsächlich der Laichgewässer hat dazu geführt, dass die Bestände stark zurückgegangen sind. Seit 1980 sind daher alle Amphibienarten in der Bundesartenschutzverordnung enthalten und stehen unter besonderen Schutz. Danach ist es verboten, Amphibien, deren Laich und Larven der Natur zu entnehmen, z.B. um sie in seinem Gartenteich anzusiedeln.


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