Mailing 21/2004 vom 18.05.2004

Spendenaktion zur Rettung der Lacomaer Teiche

Der Landessprecherrat der Grünen Liga Brandenburg e.V. hat beschlossen, gegen die Untätigkeit der Behörden im Falle der Vernichtung der Lacomaer Teiche durch den Energiekonzern Vattenfall mit einer Klage vorzugehen.
Bedingung ist, dass es gelingt, die fehlenden Klagekosten (insgesamt fehlen etwa 3500 Euro) schnellstmöglich aufzubringen. Ich bitte jeden Leser dieser Mail, darüber nachzudenken, ob er evtl. mit einer kleinen zweckgebundenen Spende helfen kann.
Zu den Hintergründen:

Das Lacomaer Teichgebiet
Die Lacomaer Teiche sind das größte Vorkommen der von der EU streng
geschützten Rotbauchunke (ca. 5000 Stück) Brandenburg und im letzten Jahr auch durch den Nachweis einer stabilen Population des streng geschützten Eremiten-Käfers bekannt geworden. Doch daneben gibt es mehr als hundert weitere bedrohte Arten und hohe kulturhistorische Bedeutung der jahrhundertealten Teichlandschaft. Das Dorf Lacoma hat sich zu einem kreativen Künstlerdorf entwickelt, das wichtige Impulse für die Cottbuser Region gibt. All das soll dem Braunkohletagebau Cottbus Nord geopfert werden.

bisherige Klageverfahren
Versuche der Grüne Liga Brandenburg, die ohne Prüfung der
Umweltverträglichkeit erteilte bergrechtliche Genehmigung für das
Abbauvorhaben gerichtlich zu stoppen, sind durch das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes 2002 gescheitert. Dabei wurde aber gleichzeitig klargestellt, dass die bergrechtliche Rahmenzulassung keinerlei Konzentrations- oder Genehmigungswirkung besitzt, dass also nach Wasserrecht und Naturschutzrecht erst noch zu entscheiden ist !

aktuelle Verfahren
Dazu soll ein derzeit laufendes Planfeststellungsverfahren dienen, dass die Beseitigung der Gewässer und die Aufhebung des LSG-Status zum Ziel hat.
Nach lang anhaltenden Protesten und einer EU-Beschwerde der Umweltverbände hat das Land Brandenburg vor einigen Monaten die Lacomaer Teiche als Vorschlagsgebiet nach der FFH-Richtlinie gemeldet. Damit sollte aber offenbar nur eine "Rechtsunsicherheit" vermieden werden, denn jetzt wird doch die Abbaggerung vorbereitet. Das ist nicht logisch, sondern nur juristisch und politisch zu verstehen: Es wird zugegeben, dass da was zu schützen ist, gleichzeitig aber die EU um Aufhebung dieses Schutzstatus
gebeten, weil "übergeordnete Interessen des Allgemeinwohls" (also der Profit von Vattenfall) dem Schutz der Landschaft vorgehen. Als "Ersatzmaßnahme" wird die Umsiedlung der Population der Rotbauchunke in die Spreeaue vorgesehen. Unter Experten ist allerdings umstritten, ob das überhaupt funktionieren kann. Die anerkannten Naturschutzverbände haben ihre fachliche
und rechtliche Kritik an dem Vorhaben in einer 24seitigen Stellungnahme fundiert dargestellt.

rechtswidrige Beeinträchtigungen des Gebietes
Durch verschiedene Tagebauvorbereitungen wird jedoch schon vor Abschluss des Verfahrens das geschützte Gebiet empfindlich beeinträchtigt:
- Grundwasserabsenkung des Tagebaus reicht weit in das Gebiet hinein
- eine Dichtwand riegelt das Gebiet mehr und mehr vom Grundwasserzustrom ab, die Baustelle dieser Dichtwand beeinträchtigt derzeit ganz akut auch nördlich gelegene Schutzgebiete.
- einzelne Teiche werde mit ungereinigtem Grubenwasser gefüllt, bei anderen wurde bereits der Zulauf beseitigt.
- Im Ort Lacoma wurden bereits Häuser abgerissen, um die noch gar nicht genehmigten Entwässerungsanlagen vorzubereiten. Das war in letzter Zeit wiederholt Gegenstand in Medienberichten, es kam zu gewaltsamen Räumungen durch die Polizei, Hungerstreik usw.

Diese Aktionen sind unserer Auffassung nach illegal, weil
- Lacoma in einem Landschaftsschutzgebiet liegt und die Naturschutzverbände bei derart gravierende Eingriffen in LSG anzuhören sind, d.h. es gibt dafür entweder keine oder nur eine rechtsunwirksame Genehmigung,
- Die Zerstörung der Teiche das Beseitigen eines (oder gar mehrerer)
Gewässers eine Planfeststellung erfordert - die dafür erforderlichen
Unterlagen sind aber noch im Verfahren, d.h. es liegt kein rechtswirksamer Beschluss vor, die Teiche DÜRFEN (noch) nicht zerstört werden.
- Laut FFH-Richtlinie kann ein FFH-Gebiet aufgehoben werden, wenn da
Wichtigeres zu tun ist - aber Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen müssen ZUVOR abgeschlossen und deren Erfolg nachgewiesen sein. Und erst drei Jahre nach erfolgter Umsiedlung der Rotbauchunke könnte festgestellt werden, ob die Aktion Erfolg hatte oder nicht. Dass diese Probleme durch Vattenfall und zuständige Landesstellen nicht rechtzeitig erkannt und in Angriff genommen wurden, darf nun nicht zu den gesetzwidrigen Handlungen führen, die derzeit dort abgehen.

Wir brauchen jetzt Eure Hilfe
Alle Hinweise der GRÜNEN LIGA an die zuständigen Behörden bezüglich des illegalen Tuns von Vattenfall blieben bisher ohne Ergebnis. Erst zum Jahresende wird ein gerichtlich anfechtbarer Planfeststellungsbeschluss vorliegen, der das Zerstören der kulturhistorisch wertvollen Teichlandschaft besiegeln wird. Diesen Beschluss noch anzufechten, könnte aber zu spät sein,
wenn vorher nicht das Schaffen von Tatsachen durch unwiederbringliche
Schädigungen des Gebietes verhindert wird. Wir haben daher beschlossen, die uns noch zur Verfügung stehenden, für einen Prozess in Zusammenhang mit den Braunkohletagebau in der Lausitz zweckgebundenen Spendengelder JETZT einzusetzen, um mit einer Unterlassungsklage und einem Eilverfahren (nur so ist aufschiebende Wirkung, also ein sofortiger Baustopp erreichbar) noch zu retten, was zu retten ist. Es gibt bereits Finanzzusagen aus dem Umfeld von Lacoma, aber auch die reichen noch nicht. Wir sind daher dankbar für jeden Euro, der uns noch zugehen würde.

Spendenkonto:
VR Bank
Bankleitzahl: 180 626 78
Kontonummer 1000 55 000
Stichwort: Lacomaer Teiche
Weitere Informationen zu Lacoma enthält regelmäßig die Homepage
www.lacoma.de

Heinz-Herwig Mascher
Landesvorsitzender Grüne Liga Brandenburg e.V.