Mailing 17/2004 vom 09.05.2004

Kleingewässer und Hecken zukünftig EU-weit förderfähig

Ende März hat die EU-Kommission über eine Durchführungsbestimmung einen wegweisenden Beschluss gefällt: Landschaftselemente, wie Hecken, Feldgehölze, Kleingewässer, Steinriegel oder Gräben, müssen zukünftig nicht mehr von den Landwirten aus der prämienberechtigten Fläche herausgerechnet werden. Im Zuge der Umsetzung der sogenannten Entkopplung können ab 2005 damit endlich diese für die Kulturlandschaft prägenden Charaktermerkmale in den Genuss der EU-Fördermittel der sogenannten 1. Säule kommen.

Nach alter Rechtslage war nur bei Agrarumweltmaßnahmen und der Ausgleichzulage eine Integration der Landschaftselemente in die prämienberechtigte Fläche möglich. Doch auch dies hatten in Deutschland bisher nicht alle Bundesländer umgesetzt. Landwirte, die ihre Kulturpflanzenprämien beantragen wollten, mussten die am Rand gelegene Hecke oder ihre im Acker gelegenen Sölle jeweils aus der Antragsfläche abziehen.

In ihrem ersten Arbeitsentwurf für die Durchführungsverordnung hatte die EU-Kommission noch eine Integration der Landschaftselemente weitgehend ausgeschlossen. Darauf hatte der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DLV) massiv interveniert. Schließlich hatte der Generalsekretär der Generaldirektion Landwirtschaft der EU-Kommission, Herr J. M. Silva Rodriguez, dem DVL bereits in einem Brief Ende letzten Jahres bezüglich der Landschaftselemente Übereinstimmung mit der DVL-Position signalisiert. Massive Unterstützung kam dabei vom Bundeslandwirtschaftsministerium, das in Brüssel mit Nachdruck diese Belange unterstützte und letztlich damit den Erfolg erst ermöglichte.

Mit der nun vorliegenden Durchführungsbestimmung besteht jetzt die Chance, Landschaftschaftselemente in landwirtschaftlichen Flächen ohne Einbußen für die Landwirte schützen zu können.Wichtig ist nun, dass in Deutschland die Vorgaben der EUKommission nach vollständiger Integration der Landschaftselemente konsequent und zügig von Bund und Ländern umgesetzt werden. Insbesondere sind nun die Länder gefordert, damit die Landschaftselemente ohne verwaltungstechnische Schwierigkeiten in die Agrarförderung ab nächstem Jahr aufgenommen werden können.

Quelle: DLV - Pressemitteilung vom 1.4.2004 www.lpv.de/pressemit.htm